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Mitteilung vom 17.04.2025
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen dürfen ab dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, vorläufige Personalausweis) genutzt werden.
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