Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Die Ausbildung beginnt jeweils am 01.09. und dauert 3 Jahre. Voraussetzungen, um eine Ausbildung beginnen zu können, sind:
- mindestens Realschulabschluss
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
Die Ausbildung gliedert sich in einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil.
Fachpraktische Ausbildung
Dieser Ausbildungsteil findet in der Stadtverwaltung Heidenau statt.
Während der Praxis in der Stadtverwaltung durchläuft man verschiedene Ämter der Stadtverwaltung. In diesem Zeitraum lernt man einen freundlichen Umgang mit Bürgern. Weiterhin erlernt man Anträge zu bearbeiten, diese zu prüfen und entsprechende Bescheide anzufertigen.
Durch diese Art der Ausbildung erhält man einen großen Wissensschatz, den man in seiner späteren Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellte/r nutzen und einsetzen kann.
Fachtheoretische Ausbildung
Das theoretische Rüstzeug für den Beruf des/der Verwaltungsangestellten wird Ihnen in
Berufliche Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Freital Otto-Dix-Str. 2, 01705 Freital
und in der dienstbegleitenden Unterweisung am
Sächsischen Kommunalen Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden
vermittelt.
Bewerbungen
Bewerbungen können jeweils im Herbst des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres eingereicht werden; die Ausschreibung der Ausbildungsplätze kann in der Regel im Amtsblatt der Stadt Heidenau "Heidenauer Journal" nachgelesen werden.
Unterlagen
Mit der Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- tabellarischer LebenslaufBewerbungsschreiben (ggf. handschriftlich)
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang
- bei Bewerberinnen/Bewerbern unter 18 Jahren; Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
Auswahlverfahren
Aufgrund der großen Zahl an Bewerbern für die Stadt Heidenau für die jeweiligen Ausbildungsberufe getrennte Auswahlverfahren zur Besetzung der Ausbildungsplätze durch. Das Auswahlverfahren gliedert sich in mehrere Stufen:
Stufe 1 - Bewerbungsunterlagen
Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen werden geprüft und der Gesamteindruck der Unterlagen bewertet (Bsp. Textgestaltung, Stil, Grammatik, Rechtschreibung)
Stufe 2 - Zeugnisnoten
In der ersten Stufe wird anhand der vorliegenden Zeugnisnoten eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Ein Teil dieser Bewerberinnen und Bewerber wird anhand dieser Rangfolge zum schriftlichen Test eingeladen.
Stufe 3 – Vorstellungsgespräch & Einstellungstest
Die letztendliche Auswahl der Auszubildenden erfolgt aufgrund der gezeigten Leistungen im Vorstellungsgespräch, welches in der Stadtverwaltung auch unter Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich bei der Stadt Heidenau nach den Regelungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Praktikum
Bei der Stadt Heidenau können jederzeit Bewerbungen für vorgeschriebene Praktika (Pflichtpraktika) eingereicht werden. Dies kann zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung an einer Fachhochschule bzw. Hochschule sein, oder ein Praktikum im Zusammenhang mit einer anderen Ausbildung.Auch für ein Schülerpraktikum zur Berufsorientierung können Bewerbungen eingereicht werden.
Bei den Bewerbungen ist anzugeben, in welcher Einrichtung (z. B. Bibliothek, Bauhof) bzw. in welchem Amt oder Arbeitsbereich innerhalb der Stadtverwaltung (z. B. Personal- oder Finanzverwaltung) das Praktikum angetreten werden möchte.
Die Bewerbung sollte ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf als auch eine Kopie des letzten Zeugnisses beinhalten. Ebenfalls können Bewertungen vorangegangener Praktika mit aufgenommen werden.
Ein persönliches Vorstellungsgespräch rechtzeitig vor dem geplanten Termin in der Personalverwaltung ist wünschenswert, um den Bewerber/ die Bewerberin kennen zu lernen.