Wahlhelfer
Interessiert an einer Tätigkeit als Wahlhelfer?
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört es, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet der Wahlvorstand vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig verkünden zu können.
Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe gemäß Wahlhelferentschädigungssatzung eine Aufwandsentschädigung überwiesen.
Welche Voraussetzungen muss ich als Wahlhelfer/Wahlhelferin erfüllen?
-
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Sie sind volljährig
-
Sie haben seit mindestens drei Monaten eine Wohnung innerhalb Deutschlands oder halten sich gewöhnlich hier auf
-
Sie dürfen sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
-
Sie sind gewissenhaft, unparteilich und zuverlässig
Wer am Wahltag dabei sein möchte, sendet das Formular bitte ausgefüllt postalisch ode per E-Mail an:
01809 Heidenau
Für Fragen rund um den Einsatz am Wahltag stehen wir gern zur Verfügung.