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Bagger

Lärmaktionsplan

Veröffentlichung Lärmaktionsplan Runde 4 der Stadt Heidenau,
Stand August 2024

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschloss in der Sitzung am 26. September 2024 den Bericht des Lärmaktionsplanes Runde 4 der Stadt Heidenau.

Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchG) sind Kommunen deutschlandweit zur Lärmkartierung solcher Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, die eine vorgegebene Mindest-Verkehrsmenge aufweisen.

Hiernach ist auf Basis der Kartierung ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, durch dessen Umsetzung in erheblich belasteten Bereichen mit Wohnnutzung Lärmminderungen erreicht werden.

Somit ist die Stadt Heidenau in Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen.

Grundlage für die Aktionsplanung ist eine vorausgehende Lärmkartierung. Darin wird der Lärm des Straßenverkehrs bestimmter Streckenabschnitte durch spezielle Berechnungsverfahren ermittelt. Die darauffolgende Analyse ergibt Hinweise auf Brennpunkte und Handlungsspielräume. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahme, um die Anzahl der von Lärm betroffenen Bewohner zu verringern.

Gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen Kartierung und Aufstellung/Fortschreibung der Aktionspläne seit 2007/2008 in einem fünfjährigen Turnus.

Die Lärmkartierung von 2022 wurde erstmals unter Anwendung der neuen, im Rahmen von CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren durchgeführt.

Aufgrund des überarbeiteten Berechnungsverfahrens und der geänderten statistischen Methodik zur Ermittlung der Belastungszahlen sind die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung von 2022 nicht mehr direkt mit den Ergebnissen früherer Kartierungsstufen vergleichbar.

Nach Abschluss der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr zu erstellen.

Anhand der Auswertungsergebnisse bezüglich der örtlichen Situation werden Ziele formuliert und räumliche Schwerpunkte zur Geräuschminderung festgelegt.

Der anschließend erstellte Lärmaktionsplan enthält neben den formalen Angaben im Wesentlichen folgende Information bzw. Festlegungen:

  • eine Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung,
  • die Bewertung der Betroffenenanzahl,
  • das Protokoll der öffentlichen Anhörung,
  • bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,
  • einen Maßnahmenkatalog mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Lärmminderung und dem Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre,
  • langfristige Strategien zur Lärmminderung,
  • Schätzwerte zur Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Information und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, externer Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist von hoher Bedeutung.

Das zentrale Element der Lärmaktionsplanung ist der Maßnahmenkatalog, welcher planerische, bauliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Maßnahmen umfasst.

Planungsgegenstand sind die gemäß den Kriterien der EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Lärmkartierung festgelegten Abschnitte der Bundesautobahn BAB 17, der Bundesstraße B 172a sowie der Staatsstraße S 172. Des Weiteren sind die ruhigen Gebiete auf dem Territorium der Stadt Heidenau einzubeziehen.

Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die innerhalb der Stadt verlaufenden Eisenbahnstrecken liegen in der Verantwortung des Eisenbahnbundesamtes.

Zur Gewährleistung der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit umfasste das vorgesehene Beteiligungsverfahren spezifische Veröffentlichungen sowie öffentliche Rats- bzw. Ausschusssitzungen. Darüber hinaus wurde der Planentwurf öffentlich ausgelegt und es bestand die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme.

Die Lärmaktionsplanung ist ein fortlaufender Prozess, der darauf abzielt, Lärm nachhaltig zu reduzieren. Kurzfristige Ziele und Maßnahmen haben einen Zeitrahmen von etwa zwei Jahren, während mittelfristige Ziele auf einen Zeitraum von etwa 5 Jahren ausgelegt sind. Langfristige Ziele und Maßnahmen, die oft umfassende städtebauliche und verkehrsplanerische Maßnahmen einschließen, gehen über den Zeitraum der vierten Runde der Lärmaktionsplanung (2023 bis 2028) hinaus.

Neben konzeptionellen Zielen wie der Förderung von Fußgänger- und Radverkehr sowie des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) beinhalteten diese auch Prüfaufträge in Bereichen der Verkehrsorganisation (Tempo-30-Zonen, Einsatz Dialogdisplays usw.), die Sanierung bzw. Umgestaltung betroffener Straßenzüge sowie die Prüfung der Aufnahme der S 172 in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Freistaates Sachsen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom Ende März 2024 bis Anfang Mai 2024.

Nunmehr liegt der Abschlussbericht der Lärmaktionsplanung Runde 4 der Stadt Heidenau zur Einsicht für die Öffentlichkeit sowohl auf der städtischen Internetseite als auch in gedruckter Form bereit.

J. Opitz

Bürgermeister


Dokumente

Lärmarktionsplan Heidenau Stufe 4 (PDF, 16.7 MB)