Barrierefreiheitserklärung
Die Stadtverwaltung Heidenau arbeitet kontinuierlich daran, die Website www.heidenau.de redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu programmieren und zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) und das Sächsisches Inklusionsgesetz (SächsInklusG). Ferner wenden wir die vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) sowie den gemäß § 3 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 anzuwendenden Standard für Webangebote an. Die Barrierefreiheitsprüfung erfolgte durch die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Heidenau.
Der Webauftritt www.heidenau.de ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen des Barrierefreie-Websites-Gesetz (REVOSax | Barrierefreie-Websites-Gesetz) vom 10. April 2019 des Freistaates Sachsen werden teilweise erfüllt.
Aktuelle Barrieren
An der zeitnahen Beseitigung folgender Barrieren arbeiten wir aktuell:
- Fehlende Alternativ- und Beschreibungstexte für Bilder und Grafikobjekte
- Fehlendes, alternatives Seitendesign mit höheren Kontrasten und größerer Schrift bzw. ohne Farbverwendung
Ebenso arbeiten wir an der Identifizierung weiterer Barrieren und deren Behebung.
Kontaktieren Sie uns
Mit Ihrer Hilfe arbeiten wir stetig an der langfristigen Verbesserung der Barrierefreiheit der Webpräsenz der Heidenauer Stadtverwaltung. Wenn Sie auf unserem Internetportal auf Barrieren stoßen, es funktionelle Beeinträchtigungen gibt oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir sind für jede Rückmeldung dankbar.