Förderung & Antragstellung
Die bereitgestellten Zuwendungen werden zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lage hinsichtlich der Erhöhung der Lebensqualität im Programmgebiet für investive und nicht investive Maßnahmen eingesetzt.
Städtebauliche Maßnahmen
- Investitionen an kommunalen Gebäuden bzw. Straßen/Wegen/Plätzen
- Investitionen an privaten Gebäuden
Für private Antragsteller können das u. a. sein:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
- städtebaulich vertretbare Zwischennutzungen,
- Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes,
- Schaffung privater Stellplätze
- Ergänzungsbauten
Privates Engagement
Verfügungsfonds
Zur Finanzierung von kleinteiligeren investiven und nicht investiven Maßnahmen können Sie einen Antrag beim Verfügungsfonds stellen. Der Verfügungsfonds ist vor allem ein Instrument, der eine aktive Einbindung der BewohnerInnen und Beteiligten vor Ort in die Entwicklungsprozesse der Fördergebiete ermöglicht. Mittels verschiedener Projekte sollen nachbarschaftliche Kontakte und Begegnungen ermöglicht, Stadtteilkultur belebt und allen Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den rechts zur Verfügung stehenden Dokumenten. Die Beantragung erfolgt über das Stadtteilmanagement. Über die Bewilligung entscheidet das Vergabegremium. Bei Vorschlägen zu Umsetzungsideen können sich die Akteure gern an das Stadtteilmanagement wenden. Vielleicht inspirieren auch die bisher umgesetzten Projekte für neue Ideen.