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Mitteilung vom 07.10.2025
Ab dem 05.10.2025 ist im europäischen Zahlungsverkehr die Empfängerüberprüfung wirksam. Dabei wird vor der Ausführung von Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und von Sammel- u. Daueraufträgen sowie von Terminüberweisungen geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen des Zahlungsempfängers bei der Empfängerbank übereinstimmen.
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