Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen dürfen ab dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, vorläufige Personalausweis) genutzt werden. Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung künftig grundsätzlich zwei verschiedene Optionen:
1. Erstellung des digitalen Lichtbildes in der Personalausweis-/Passbehörde
2. Erstellung des digitalen Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Dienstleister (z.B. Fotograf) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde; der Dienstleister muss sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren und die Personalausweis-/Passbehörde ruft im Rahmen des Antragsverfahrens das hinterlegte Lichtbild zur weiteren digitalen Bearbeitung dort elektronisch ab
Im Zusammenhang mit der Erstellung der digitalen Lichtbilder für die von der Stadt Heidenau ab dem 01.05.2025 auszustellenden hoheitlichen Dokumente durch das Bürgerbüro Heidenau sollen die von der Bundesdruckerei den Kommunen kostenlos bereitgestellten Aufnahmesysteme PointID® genutzt werden. Für die Lichtbilderstellung durch die Behörde wird künftig (zusätzlich zur Gebühr für Personalausweis oder Reisepass) eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben; werden beispielsweise der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist diese Gebühr nur einmalig pro Lichtbild und nicht pro Dokument zu erheben.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist abzusehen, dass aus von der Stadt Heidenau nicht zu vertretenden Gründen die von der Bundesdruckerei bereitgestellten, gelieferten und installierten Aufnahmesysteme zum 01.05.2025 (noch) nicht betriebsbereit zur Verfügung stehen werden. Es wird also ab dem 01.05.2025 voraussichtlich nicht möglich sein, digitale Lichtbilder im Bürgerbüro der Stadt Heidenau zu erstellen.
Nach den der Stadt Heidenau vorliegenden Informationen sind ausgewählte Dienstleister/Fotografen ab dem 01.05.2025 in der Lage, digitale Lichtbilder zu erstellen und diese auf einem gesicherten Übertragungsweg elektronisch an die Personalausweis-/Passbehörden zu übermitteln. Ein (Echt-)Test, ob die an das Bürgerbüro Heidenau elektronisch übermittelten digitalen Lichtbilder hier auch tatsächlich eingelesen und im weiteren Antragsverfahren auch tatsächlich verarbeitet werden können, war bisher aus von der Stadt Heidenau ebenfalls nicht zu vertretenden Gründen leider noch nicht möglich.
Aufgrund der Probleme beim Rollout der Erfassungsgeräte der Bundesdruckerei hat aktuell das Bundesinnenministerium entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Die Akzeptanz der papiergebundenen Lichtbilder soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben; dies umfasst insbesondere folgende Szenarien:
- Die antragstellende Person hat ihr Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in eine Foto-Cloud geladen. Sie verfügt daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild.
- Der Scan des vom Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes ist in der Personalausweis-/Passbehörde aus technischen Gründen nicht möglich.
Sobald die Behörde über ein eigenes, zertifiziertes und betriebsbereites Lichtbilderfassungssystem verfügt, ist das Papier-Lichtbild grundsätzlich nicht mehr zu akzeptieren; dies gilt ggf. auch vor dem Ablauf der Übergangszeit bis 31.07.2025. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.
Seitens der Stadt Heidenau wird außerordentlich bedauert, dass die lange vorangekündigte Möglichkeit der digitalen Lichtbilderfassung in den Personalausweis-/Passbehörden ab dem 01.05.2025 aus technischen Gründen noch nicht möglich sein wird. Sobald die technischen Voraussetzungen betriebsbereit zur Verfügung stehen, wird die Stadt Heidenau umgehend entsprechend informieren. Bis dahin muss auf die o.g. Ausnahmetatbestände für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten verwiesen werden.
Heidenau, 14.04.2025
Torsten Walther
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes