Am Sonntag, den 13. April 2025 findet der zweite Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heidenau statt.
Am Sonntag, den 13. April 2025 findet der zweite Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heidenau statt.
Die Wahlbenachrichtigungen, die die Wahlberechtigten für die Bürgermeisterwahl am 23. März 2025 bereits Ende Februar 2025 erhalten haben, gelten grundsätzlich auch für den zweiten Wahlgang und sollten deshalb in das Wahllokal mitgebracht werden. Die zuständigen Wahllokale unterscheiden sich nicht von denen bei den anderen beiden Wahlterminen in diesem Jahr.
Wer seine Wahlbenachrichtigung zwischenzeitlich weggeworfen hat oder nicht mehr findet, kann trotzdem wählen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal ist NICHT zwingend erforderlich. In diesem Fall ist es jedoch notwendig, dass der Personalausweis (oder bei ausländischen Unionsbürgern der Identitätsnachweis) vorgelegt wird, so dass dieser unbedingt für den Wahlgang mitgebracht werden sollte.
Wer einen Wahlschein besitzt, kann in jedem der 11 Wahllokale im Stadtgebiet von Heidenau wählen.