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+++ Wichtiger Hinweis für den zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl +++

Nach Feststellung des Stadtwahlausschusses findet am 13.04.2025 der zweite Wahlgang für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Heidenau statt.

In diesem Fall erhalten diejenigen Wahlberechtigten, die für den ersten Wahlgang einen Wahlschein erhalten haben, VON AMTS WEGEN auch für den zweiten Wahlgang einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen; eine nochmalige Antragstellung ist deshalb NICHT erforderlich.

Nur falls ERSTMALS für den zweiten Wahlgang am 13.04.2025 ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden (z.B. weil der Wähler am 13.04.2025 nicht vor Ort wählen kann), ist eine entsprechende Antragstellung für den zweiten Wahlgang notwendig!

Mit der Beachtung dieses Hinweises ersparen Sie den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros viel Zeit und Mühe, da diese nämlich andernfalls erst am Ende der Bearbeitung Ihres erneuten Wahlscheinantrages feststellen würden, dass Sie bereits für den Massenversand der Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang vorgemerkt sind.

Der (Massen-)Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang erfolgt dann nach der Entscheidung des Stadtwahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel voraussichtlich ab dem 02.04.2025. Die Wahlbriefe sind nachfolgend so rechtzeitig an die Stadt Heidenau zurückzusenden oder im Rathaus abzugeben, dass sie hier spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr vorliegen.

04.04.2025