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Geänderte Regeln für das Parken auf der Rathausstraße

Die Fahrzeuge werden mit deren technischer Weiterentwicklung teilweise immer breiter; die schmalen Fahrbahnen bleiben. Besonders problematisch stellt sich diese Situation bereits seit längerer Zeit auf der Rathausstraße in dem Abschnitt zwischen Pillnitzer Straße und Kantstraße dar. Bei einer Fahrbahnbreite von nur etwa 7,10 m kann beidseitig geparkt werden. Dies kann bei größeren parkenden Pkw´s, Transportern, Wohnmobilen usw. dazu führen, dass die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben ist. Eine Durchfahrt für Lkw, Rettungsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge ist deutlich erschwert oder gar unmöglich.

Seitdem es in der jüngsten Vergangenheit wiederholt nicht möglich war, die Rathausstraße wegen parkenden Fahrzeugen mit Müllfahrzeugen zu befahren und deshalb die Müllentsor-gung teilweise überhaupt nicht erfolgen konnte, besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf.

Als eine Möglichkeit würde in Betracht kommen, auf der gesamten Straßenlänge einseitig ein eingeschränktes Haltverbot anzuordnen. Dies würde trotz des erheblichen Stellplatzbedarfs zu einer Halbierung der im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten führen. Um dies im Interesse der betroffenen Straßenanlieger zu vermeiden, soll der Versuch unternommen werden, das beidseitige Parken auf der Rathausstraße zunächst auf andere Weise zu reglementieren.

Voraussichtlich Mitte Februar 2025 wird auf der gesamten Länge der Rathausstraße zwischen Pillnitzer Straße und Kantstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Das Parken bleibt damit auf beiden Straßenseiten für "normale" Pkw´s grundsätzlich zulässig; größere Fahrzeuge müssen dann auf den umliegenden Straßen parken.

Die betroffenen Straßenanlieger werden insoweit um Verständnis für die getroffenen Maß-nahmen gebeten und zur Einhaltung der künftigen Parkbeschränkungen aufgefordert.


05.02.2025