Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Facebook
  • Slider_Winter Stadtpanorama © Stadt Heidenau
  • Slider_Winter_Spielplatz Schatzkiste © Stadt Heidenau
  • Slider_Winter Wasserturm © Stadt Heidenau
  • Slider_Winter_Barockgarten © Stadt Heidenau

Geänderte Räumlichkeiten für die Wahllokale in der Goethe-Oberschule und der Heinrich-Heine-Grundschule

Das Rechts- und Ordnungsamt informiert:

Bei den bevorstehenden Wahlterminen für die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl wird es geringfügige Änderungen in den Räumlichkeiten für die Einrichtung der Wahllokale der Wahlbezirke 001, 007 und 008 geben.

Aufgrund von Baumaßnahmen in der Goethe-Oberschule stehen die bisher genutzten beiden Klassenzimmer für die Einrichtung der Wahllokale der Wahlbezirke 007 und 008 nicht zur Verfügung. Deshalb werden die beiden Wahllokale in die Sporthalle der Goethe-Oberschule verlegt; das Wahllokal für den Wahlbezirk 007 ist über den Eingang A und das Wahllokal für den Wahlbezirk 008 über den Eingang B räumlich getrennt voneinander zu erreichen. Auch die Wahllokale in der Sporthalle sind grundsätzlich barrierefrei zu erreichen; allerdings erfolgt der Zugang nicht über den Haupteingang der Schule von der Ernst-Thälmann-Straße aus, sondern über den Zugang zum Schulhof auf der Schulstraße.

In der Heinrich-Heine-Grundschule wird das Wahllokal für die im Jahr 2025 stattfindenden Wahlen nicht im bisher für diese Zwecke genutzten Klassenzimmer (Raum 001), sondern im benachbarten Bewegungsraum (Raum 009) eingerichtet. Die Heinrich-Heine-Grundschule ist derzeit noch das einzige Wahllokal im Stadtgebiet Heidenau, welches nicht barrierefrei nutzbar ist. Leider gibt es auch in näherer Zukunft keine Möglichkeit, die Barrierefreiheit herzustellen oder ein anderes öffentliches Objekt in Großsedlitz als Wahllokal zu nutzen. Wählerinnen und Wähler, die im Wahlbezirk 001 auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, sollten deshalb vorrangig die Möglichkeit zur Beantragung eines Wahlscheins und von Briefwahlunterlagen nutzen. Mit dem Wahlschein kann in jedem anderen, beliebig ausgewählten Wahllokal im Stadtgebiet Heidenau oder durch Briefwahl gewählt werden.

Im Übrigen wird sich der Zuschnitt der 11 Wahlbezirke und die Örtlichkeit der Wahllokale im Vergleich zu den zurückliegenden Wahlen im Jahr 2024 nicht verändern. Bitte achten Sie auf die Angaben zu dem für Sie einschlägigen Wahllokal in den beiden Wahlbenachrichtigungen, die Sie jeweils getrennt für die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl (einschließlich eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgangs) erhalten werden.

Torsten Walther

Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes

17.01.2025