Am 23.02.2025 finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeiten und Wahlvorschlagsfristen kann vom Landes- bzw. Kreiswahlausschuss frühestens am 24.01.2025 eine Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge getroffen werden. Unter Berücksichtigung der Einspruchsfristen und der benötigten Zeit für den Druck der Stimmzettel werden die Stimmzettel für die Bundestagwahl damit erst frühestens im Laufe der 6. Kalenderwoche, also voraussichtlich bis zum 07.02.2025, in den Stadt- und Gemeindeverwaltung vorliegen können. Dies ist etwa 2,5 Wochen später als bei „normalen“ Wahlvorbereitungszeiten.
Das Vorliegen der Stimmzettel ist unabdingbare Voraussetzung für den Versand der Briefwahlunterlagen. Die Beantragung von Wahlscheinen wird voraussichtlich ab dem 14.01.2025 über den Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Heidenau bzw. mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 01.02.2025 versandt wird, möglich sein. Der Postversand der beantragten Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst mit dem Beginn der 7. Kalenderwoche ab dem 10.02.2025 erfolgen können. Die Wahlbriefe müssen dann so rechtzeitig an die Stadt zurückgeschickt werden, dass diese hier spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr eingehen. Sollten Sie also in dem hier maßgeblichen Zeitraum eine längere Abwesenheit planen (z.B. Urlaub während der Winterferien), müssen Sie unbedingt die verkürzten Fristen für die Briefwahl beachten. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie voraussichtlich ab dem 10.02.2025 persönlich Ihre Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Heidenau erhalten können und unmittelbar vor Ort im eingerichteten Briefwahllokal von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.