Der Heidenauer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2018 (Vorlagen-Nr.: 131/2018) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ nach §2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 399/6 und 399/7 der Gemarkung Mügeln sowie 228/8 TF, 228/9, 228/10 und 247/10 TF der Gemarkung Heidenau in einer Gesamtgröße von ca. 6 ha. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
Das Plangebiet wird südwestlich durch die S172 und nördlich von der Müglitz sowie der Mühlenstraße begrenzt. Südlich befinden sich ein Lebensmitteldiscounter, ein Getränkefachmarkt sowie ein Bäcker, die an die Gabelsberger Straße anschließen.
Das Planungsziel ist eine städtebauliche Aufwertung und damit eine innerstädtische Nachverdichtung der derzeit brachliegenden Fläche, geprägt durch eine Nutzungsmischung von Wohn- und Gewerbebauten. Es soll ein Quartier mit Aufenthaltsqualität entstehen und eine Verbindung zum zukünftig geplanten Areal „MAFA- Park“ durch eine Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden.
In der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2022 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom (i.d.F.v.) 01.04.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen- Nr.: 087/2022). In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M14/1 „Quartier an der Müglitz“ i.d.F.v. 01.04.2022 beschlossen (Vorlage- Nr. 004/2023).
In diesem Zug wurde dem ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes das städtische Flurstück 399/7 der Gemarkung Mügeln hinzugefügt. Damit soll das Plangebiet an die Mühlenstraße angebunden werden und damit eine Verbindung zum Stadtzentrum erhalten.
Innerhalb der Stadtratssitzung am 26.09.2024 (Vorlagen-Nr.: 093/2024) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ i.d.F.v. 02.08.2024 bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen, gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmt.
Im Rahmen der Beteiligung möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger über den Stand des Bebauungsplanes in Kenntnis setzen und einbinden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ in der Fassung vom 02.08.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens einem Monat
vom 28.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024
auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen“ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Die Veröffentlichung umfasst folgende Unterlagen:
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), Zimmer 108, 01809 Heidenau. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während folgender Zeiten möglich:
Montag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr;
Dienstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr;
Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr und
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.
Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans einzureichen. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Heidenau, den 18.10.2024
J. Opitz
Bürgermeister