Beschluss IPO-010/2023 vom 16.10.2023: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1.2 "Gewerbepark Dohna/ Heidenau"
1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), für die im Bereichsgrenzenplan vom 22.08.2023 dargestellten Flurstücke aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ (Aufstellungsbeschluss IPO - 005/2018) die Planung als Bebauungsplan 1.2 “Gewerbepark Dohna/ Heidenau“ fortzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.2 ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 22.08.2023 (Anlage IPO-010/2023-01) dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage IPO-010/2023-02 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 125,6 ha und umfasst alle Flurstücke des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, die nicht im Geltungsbereich des sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 1.1 gelegen sind. Die Anlagen IPO-010/2023-01 und IPO-010/2023-02 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
2. Der Bebauungsplan Nr.1.2 soll auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB zum B-Plan Nr.1 ab der Entwurfsphase fortgeführt werden.
3. Der Verbandsvorsitzende wird mit der Abarbeitung der Arbeitsschritte beauftragt.
Anlage 1: Bereichsgrenzenplan des B-Plan1.2 (PDF, 668 kB)
Anlage 2: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 1.2 (PDF, 341 kB)