Soziale Stadt – Was ist das?
Die Stadt Heidenau wurde im September 2007 mit dem Wohngebiet Mügeln in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ (SSP) aufgenommen.
Ziel der Förderung des Programms „Soziale Stadt“ ist die nachhaltige Steigerung der Attraktivität des Stadtteils.
Die finanziellen Mittel stehen für vielfältige private und kommunale Vorhaben, die der Verbesserung des Wohngebiets dienen sollen, zur Verfügung.
Dabei kann es sich sowohl um die Förderung von Baumaßnahmen als auch von Bürgerfesten, kulturellen Veranstaltungen, sozialen Projekten etc. handeln.
Erste bauliche Maßnahmen sind der Umbau der überdimensionierten Schulsportfläche an der Emil-Schemmel-Straße zu einer quartiersorientierten Freizeitanlage und die Erneuerung der Sportfreianlagen der Schule Mügeln.
Um vor allem nicht-investive Maßnahmen zu unterstützen, wurde durch die Stadt Heidenau eine Stadtteilmanagerin eingesetzt und es wurde ein Verfügungsfonds eingerichtet.
Ein Vergabegremium sorgt unter Leitung der Stadtteilmanagerin sowie unter Teilnahme von Vertretern der Stadtverwaltung Heidenau und der größten im Wohngebiet Mügeln vertretenen Wohnungsunternehmen für die sinnvolle Verwendung der wesentlichen Mittel des Verfügungsfonds.
Anhand der einzureichenden Zuwendungsanträge Dritter sollen damit vorrangig kurzfristig kleinere in sich abgeschlossene Maßnahmen ohne Folgekosten finanziert werden.
Nach Befürwortung durch das Vergabegremium bewilligt die Stadt Heidenau die Projektförderung mittels Zuwendungsbescheid.
Die Zuwendungsvoraussetzungen werden dabei anhand einer durch den Stadtrat der Stadt Heidenau beschlossenen Richtlinie geprüft.
Die Zuschussgewährung erfolgt grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung und beträgt im Regelfall maximal 75 % der Gesamtkosten.
Die maximale Zuschusshöhe soll 1.000 Euro nicht überschreiten.
Der Verfügungsfonds soll als Instrument zur Unterstützung überschaubarer sozialer Projekte sowie zur Beteiligung und Aktivierung der Bewohner im Stadtteil genutzt werden.
Die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfond erfolgt mit einem Antragsformular einschließlich der darin aufgeführten Unterlagen auf Grundlage der genannten Richtlinie.