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  • Racerslide-Rutsche im Albert-Schwarz-Bad © Stadt Heidenau
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Die Stadt Heidenau hat nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten.

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Der hierzu berufene Friedensrichter kann in denen im Gesetz aufgezählten bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten und Sühneverfahren schlichtend tätig werden. Daneben ist der Friedensrichter auch mit sogenannten „Tür- und Angelfällen“ befasst.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten führt die Schiedsstelle das Schlichtungsverfahren über folgende Angelegenheiten durch:

• in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung),

• bei Herausgabeansprüchen,

• bei Ansprüchen aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens,

• bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen zwischen Vermieter und Mieter)

• bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre (z.B. durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen)


Die Schiedsstelle ist außerdem Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung und für die Durchführung des Sühneverfahrens (z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung) zuständig.

Für die allgemeinen Beratungsleistungen des Friedensrichters werden grundsätzlich keine Kosten erhoben. Für die förmliche Schlichtertätigkeit werden Gebühren und Auslagen erhoben.