Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen.
Grundlage der Vollstreckung für privatrechtliche Forderungen ist ein beim Amtsgericht erworbener Vollstreckungstitel.
Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen sind dagegen folgende Voraussetzungen notwendig:
Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollstreckung gehören:
Zur Gewährung einer Stundung ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Es besteht die Möglichkeit, die Zahlungsfälligkeit hinauszuschieben oder den Betrag in Raten zu tilgen.
Um eine Stundung mit einer Gesamtforderung ab 1.000,00 € bewilligen zu können, ist die jeweilige Selbstauskunft dem Antrag beizufügen.
Zu den möglichen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehören:
Hinweis:
Bei nicht gezahlten Bußgeldbescheiden kann die Vollstreckungsbehörde beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Erzwingungshaft nach § 96 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten stellen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Vollstreckung ist das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) sowie die Vorschriften der Abgabenordnung (AO), auf die das SächsVwVG verweist.
Weiterhin sind u. a. die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, wie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und die Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten.
Außerdem kommen zur Anwendung die Insolvenzordnung (InsO) und das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).