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Die Stadt Heidenau betreibt kein eigenes zentrales Klärwerk. Die Überleitung der Heidenauer Abwässer erfolgt auf die Kläranlage Dresden-Kaditz.

Gemäß Wassergesetz obliegt der Stadt Heidenau die Abwasserbeseitigungspflicht. Diese umfasst auch das Entsorgen von Abwasser und Fäkalien aus Kleinkläranlagen.
Die Entleerung von Kleinkläranlagen ist bei der Stadt Heidenau, Bauamt anzumelden.

Den Grundstückseigentümern ist es verwehrt selbst eine Entleerung der auf Ihrem Grundstück befindlichen Kleinkläranlage zu veranlassen.