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Bearbeitung der Vergnügungssteuer für die in Heidenau betriebenen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten und -automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen, Gaststätten und anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Entgelteinsatz.

Grundlage der Erhebung und Festsetzung der Vergnügungssteuer ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Heidenau in ihrer aktuellen Ausführung.