Ziel und Zweck der Vergabe von Hausnummern ist eine klar erkennbare Gliederung des Gemeindegebietes, um das Auffinden von Gebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Besondere Bedeutung hat die Vergabe von Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.
Zur Beantragung einer Hausnummer muss ein formloser schriftlicher Antrag sowie ein Flurkartenauszug, aus dem die Grundstückszufahrt ersichtlich ist, eingereicht werden.
Für die Hausnummernvergabe wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,00 EUR erhoben.
Die Pflicht zur Beantragung einer Hausnummer regelt § 23 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidenau.