Die Bearbeitung von Grundsteuerangelegenheiten für alle auf den Fluren der Stadt Heidenau gelegenen unbebauten und bebauten Grundstücke nach Feststellung der Steuerpflicht erfolgt durch das Finanzamt Pirna, Bewertungsstelle.
Grundlagen der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz und die Haushaltssatzung der Stadt Heidenau in ihren jeweils aktuellen Ausführungen.