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  • Racerslide-Rutsche im Albert-Schwarz-Bad © Stadt Heidenau
  • Wasserspiel Ernst-Thälmann-Straße © Stadt Heidenau
  • Dorfplatz Gommern © Stadt Heidenau

Die Bearbeitung von Grundsteuerangelegenheiten für alle auf den Fluren der Stadt Heidenau gelegenen unbebauten und bebauten Grundstücke nach Feststellung der Steuerpflicht erfolgt durch das Finanzamt Pirna, Bewertungsstelle.

Grundlagen der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz und die Haushaltssatzung der Stadt Heidenau in ihren jeweils aktuellen Ausführungen.

Informationen zur Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Bewertungen basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Besteuerungsgrundlagen (Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge) weiter.

Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de 

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025 (PDF, 355 kB)

Tipps zur Abgabe der Steuererklärung mit dem ELSTER-Benutzerkonto finden Sie u.a. in folgendem kurzen Video erklärt: 

https://grundsteuerreform.de/fileadmin/user_upload/grundsteuer_elster_0222.mp4 

bzw. unter folgendem QR-Code: