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Bearbeitung von Gewerbesteuerangelegenheiten für alle in der Stadt Heidenau befindlichen Gewerbebetriebe bzw. Betriebsstätten nach Feststellung der Steuerpflicht durch das jeweilige Finanzamt.

Grundlagen der Erhebung und Festsetzung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz und die Haushaltssatzung der Stadt Heidenau in ihren jeweiligen aktuellen Ausführungen.

Außerdem werden steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Gewerbeangelegenheiten kostenpflichtig ausgestellt. Anträge auf Stundungen betreffs Gewerbesteuerzahlungen werden ebenfalls bearbeitet.