Der Flächennutzungsplan enthält für die Kommune verbindliche Darstellungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung des gesamten Stadtgebiets. So werden z.B. die grundsätzliche Art der Nutzung, die Hauptverkehrsanlagen und die Landschaftsplanung dargestellt.
In der Regel werden aus dem Flächennutzungsplan für ausgewählte Teilbereiche einzelne Bebauungspläne abgeleitet.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans steht im Ermessen der Kommune; ein Rechtsanspruch auf Flächennnutzungsplanung besteht nicht.
Bei der Flächennutzungsplanaufstellung sind die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen. Sämtliche relevante Belange sind vor Beschluss des Plans nachvollziehbar abzuwägen.
Der Heidenauer Flächennutzungsplan befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Neues zum Aufstellungsverfahren kann den üblichen städtischen Informationsquellen entnommen werden.