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  • Racerslide-Rutsche im Albert-Schwarz-Bad © Stadt Heidenau
  • Wasserspiel Ernst-Thälmann-Straße © Stadt Heidenau
  • Dorfplatz Gommern © Stadt Heidenau

Ein Bebauungsplan enthält für jedermann verbindliche Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung bestimmter Flächen.
So werden in ausgewählten Teilbereichen des Stadtgebietes z.B. Art und Maß der Nutzung, die Verkehrserschließung und die Grünordnung festgesetzt.

Die einzelnen Bebauungspläne werden in der Regel aus dem übergeordneten, gesamtstädtischen Flächennutzungsplan abgeleitet.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans steht im Ermessen der Kommune; ein Rechtsanspruch auf Bebauungsplanung besteht nicht.

Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Sämtliche relevante Belange sind vor Satzungsbeschluss nachvollziehbar abzuwägen.

Die in Heidenau rechtskräftigen Bebauungspläne können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Auskünfte zur Bebauungsplanung sind ebenfalls bei der Stadtverwaltung zu erhalten