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Gemäß § 63 Sächsisches Wassergesetz obliegt der Stadt Heidenau die Abwasserbeseitigungspflicht. Diese umfasst auch das Entsorgen von Abwasser und Fäkalien aus abflusslosen Gruben.

Die Entleerung der Inhalte von abflusslosen Gruben ist bei der Stadt Heidenau, Bauamt anzumelden.
Den Grundstückseigentümern ist es verwehrt selbst eine Entleerung der auf Ihrem Grundstück befindlichen abflusslosen Grube zu veranlassen.