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Notwendige Unterlagen

Im Falle einer angeordneten Brandverhütungsschau sind zum betreffenden Ortstermin insbesondere Unterlagen/Nachweise über

  • Aufzüge,
  • Lüftungsanlagen,
  • Elektroanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
  • Brandbekämpfungs- und Meldeanlagen,
  • Feuerwehrplan

vorzulegen.

Gebühren

  • je angefangene halbe Stunde 15,00 EUR
  • zzgl. einer Personalkostenpauschale für die Vor- und Nachbereitung der Brandverhütungsschau 20,00 EUR
  • Im Falle einer gegebenenfalls erforderlichen Nachschau reduziert sich die Personalkostenpauschale für die Vor- und Nachbereitung der Nachschau auf 15,00 EUR

Zusätzliche Informationen

Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen mit einer erhöhten Brand- und Explosionsgefahr sowie Waldflächen unterliegen nach § 22 Abs. 1 SächsBRKG einer regelmäßigen Brandverhütungsschau. Dies gilt auch dann, wenn bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen oder unwiederbringliches Kulturgut gefährdet sind.

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Die Brandverhütungsschau umfasst außerdem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren für die Feuerwehren im Einsatz.

Brandverhütungsschauen sind durch die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Einrichtungen, Anlagen oder Waldflächen zu dulden.

  • Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)