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Vorzulegende Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
  • Geburtsurkunde vom Vater
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung)

Gebühren

30,00 €

Zusätzliche Informationen

„Vater sein ist die höchste Autorschaft und ein ebenso großes Geheimnis.“
Der Philosoph Johann Georg Hamann (1730–88) meinte dies sicher nicht im rechtlichen Sinn.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1592) sorgt bei der Vaterschaft für Klarheit:

  • Kommt das Kind in der Ehe zur Welt, dann ist der Ehegatte automatisch der Vater.
  • Der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, wird Vater.
  • Der Mann, dessen Vaterschaft durch das Gericht festgestellt wurde, wird ebenfalls Vater.

Es besteht die Möglichkeit einer Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt bzw. nach der Geburt des Kindes.

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF, 65 kB)