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„Vater sein ist die höchste Autorschaft und ein ebenso großes Geheimnis.“
Der Philosoph Johann Georg Hamann (1730–88) meinte dies sicher nicht im rechtlichen Sinn.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1592) sorgt bei der Vaterschaft für Klarheit:
Es besteht die Möglichkeit einer Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt bzw. nach der Geburt des Kindes.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF, 65 kB)