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Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Für die Antragstellung kann das folgende Formular genutzt werden.

Gebühren

  • Schriftliche einfache Melderegisterauskunft: 14,00 Euro je Betroffener
  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 25,00 Euro je Betroffener
  • Mündliche einfache Melderegisterauskunft: 10,00 Euro je Betroffener

Zusätzliche Informationen

Einfache Melderegisterauskunft
Die Meldebehörde darf anderen als den selbst betroffenen Personen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner beantragt.

Die einfache Melderegisterauskunft unterbleibt, wenn für die Meldebehörde Grund für die Annahme besteht, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm die Meldebehörde über die bei der einfachen Melderegisterauskunft genannten Daten hinaus Auskunft über den Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort eines einzelnen bestimmten Einwohners erteilen.