Erteilung einer Erlaubnis: 10,- EUR
Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.
Der Erlaubnisantrag ist rechtzeitig vor dem Abbrennen eines offenen Feuers schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Heidenau einzureichen und soll folgende Mindestangaben enthalten:
Keiner Erlaubnis bedürfen:
Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten bzw. Koch- und Grillfeuer mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Holzkohle oder Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten.
Zu beachten: Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung oder Gefährdung Dritter insbesondere durch Flammenüberschlag, Rauch oder Gerüche entsteht.