Die standesamtlichen Gebühren richten sich ab 01.10.2021 nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 58 Tarifstellen 1 - 2 des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses (SächsKVZ) und betragen:
• 25 Euro für die Beurkundung des Kirchenaustritts
• 10 Euro für die Bescheinigung über den Kirchaustritt, wenn diese gewünscht ist
Für die Austritts- oder Übertrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen ist die persönliche Erklärung beim Standesamt des Wohnortes notwendig.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF, 65 kB)