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  • Racerslide-Rutsche im Albert-Schwarz-Bad © Stadt Heidenau
  • Dorfplatz Gommern © Stadt Heidenau
  • Wasserspiel Ernst-Thälmann-Straße © Stadt Heidenau

"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht" (Art 34 Satz 1 Grundgesetz).

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Heidenau sind stets bemüht, ihre Arbeit gewissenhaft auszuüben. Für den Fall, dass aus Anlass der Tätigkeit eines Bediensteten der Stadtverwaltung Heidenau dennoch einem Dritten ein Schaden entsteht, ist die Stadt Heidenau beim Kommunalen Schadensausgleich (KSA) haftpflichtversichert. Der Haftpflichtversicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Im Falle eines Schadens ist das Formular "Bericht über einen Haftpflichtschaden" auszufüllen und bei der Stadtverwaltung einzureichen. Soweit vorhanden, sind dem Schadensbericht entsprechende Fotos und Rechnungen beizufügen, aus denen sich die Höhe möglicher Ersatzansprüche ergeben. Sobald der Stadt Heidenau die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese an die Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Der KSA übernimmt die Bearbeitung der Schadenfälle mit dem Eingang des Schadenberichts.

Für die abschließende Beurteilung, ob und in welchem Umfang in der vorliegenden Angelegenheit Schadenersatzansprüche bestehen, ist ausschließlich der KSA Berlin zuständig. Dieser nimmt gegebenenfalls auch entsprechende Entschädigungszahlungen vor.

Die Stadt Heidenau darf gegenüber dem Anspruchssteller keine Entscheidungen zu Ersatzansprüchen treffen, weil sie sonst den Versicherungsschutz verlieren würde. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir in der Sache keine Aussagen darüber treffen, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht.