Aushändigung einer verwahrten Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder
bei Sachen
bei Tieren
Das Fundbüro nimmt Fundsachen entgegen und gibt sie dem Eigentümer oder dem Erwerbsberechtigten gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr zurück.
Bürger, Polizeibehörden, Verkehrsbetriebe, Hotels, Kultureinrichtungen und Kaufhäuser der Stadt Heidenau liefern hier ihre gefundenen Gegenstände ab. Das Fundbüro erhält auch Fundstücke von anderen Fundbüros der Bundesrepublik, sofern sich in der Fundsache ein Hinweis befindet, dass der vermutliche Eigentümer seinen Wohnsitz in Heidenau hat.
Einem Hinweis die den Eigentümer der Fundsachen ermittelt, wird umgehend nachgegangen.
Auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10,00 € erteilt das Fundbüro eine Bescheinigung für Bürger und Versicherungen, dass gestohlene Fahrräder nicht dort abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.
Fundsachen werden gemäß Gesetz (§§ 965-984 BGB) sechs Monate aufbewahrt, Geldfunde auf einem Verwahrkonto sogar drei Jahre. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden allerdings sofort entsorgt.
Meldet sich der Eigentümer nicht, kann der Finder seinen Anspruch auf die Fundsache anmelden. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist werden die Fundsachen nach einer entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung in der Regel einmal im Jahr versteigert oder verkauft.#
Information zum Datenschutz (PDF, 21 kB)