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Allgemeine Informationen

Die Feuerwehr hat u.a. die Pflichten

  • Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
  • technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und
  • nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen.

Die Feuerwehr kann durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auch bei anderen Notlagen zu Hilfeleistungen herangezogen werden.

Die Freiwillige Feuerwehr Heidenau nimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Heidenau die sich aus dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-schutz ergebenden Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes (Brandbekämpfung) und der technischen Hilfeleistung wahr.

Für Interessenten

Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Feuerwehr sind:

  • die Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,
  • die charakterliche Eignung,
  • eine Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit und
  • die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Ausbildung

Nähere Informationen zum Thema Freiwillige Feuerwehr Heidenau.