Die Feuerwehr hat u.a. die Pflichten
Die Feuerwehr kann durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auch bei anderen Notlagen zu Hilfeleistungen herangezogen werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Heidenau nimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Heidenau die sich aus dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-schutz ergebenden Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes (Brandbekämpfung) und der technischen Hilfeleistung wahr.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Feuerwehr sind:
Nähere Informationen zum Thema Freiwillige Feuerwehr Heidenau.