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  • Wasserspiel Ernst-Thälmann-Straße © Stadt Heidenau
  • Dorfplatz Gommern © Stadt Heidenau
  • Racerslide-Rutsche im Albert-Schwarz-Bad © Stadt Heidenau

Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im gesamten Freistaat die Sächsische Ehrenamtskarte, ihre Geltungsdauer beträgt jeweils drei Jahre. Diese Ehrenamtskarte würdigt das breite Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in allen sächsischen Regionen. Daneben bieten zahlreiche Kooperationspartner den Inhabern der Sächsischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen an, zum Beispiel durch freien Eintritt oder Ermäßigung in Schwimmbäder, Schlösser und Museen.

Alle sächsischen Kommunen haben die Möglichkeit, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Die Auflage der Ehrenamtskarte für den aktuellen Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 kann über die Städte und Gemeinden beantragt werden, die dem Wohnsitz des ehrenamtlich Engagierten entspricht.
Die zugehörigen Hinweise und Formulare sind im Amt24 einzusehen.

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann jeder Engagierte erhalten, der folgende Kriterien erfüllt:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
  • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
  • Jugendleiter: Vergabe parallel zur Jugendleitercard

Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:

  • Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinde
  • Stiftung beziehungsweise Verband oder Verein, soweit als gemeinnützig anerkannt
  • Stadt oder Gemeinde und Gemeindeverband

Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem Formular zum Flyer "Sächsische Ehrenamtskarte" (zum Abruf in Amt24) bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.