Anliegerleistungen
Straßenreinigung
Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die entlang ihres Grundstücks verlaufenden Gehwege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung zu reinigen, vom Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die entlang ihres Grundstücks verlaufenden Gehwege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung zu reinigen, vom Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Straßenreinigungssatzung (PDF, 130 kB)
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