Sondernutzung
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (evtl. Skizze)
Gebühren
Gebührenfrei sind:
- Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen oder karitativen Zwecken dienen,
- Sondernutzungen von politischen Parteien, politischen Organisationen oder Wählervereinigungen anlässlich von Wahlen während der letzten sechs Wochen vor und bis eine Woche nach dem Wahltag.
- Sondernutzungen, die der Durchführung von Aufgaben und Veranstaltungen der Stadt Heidenau dienen.
Gebühren werden nach Maßgabe des anliegenden Verzeichnisses der Sondernutzungsgebühren erhoben.
Achtung! Die zu erhebenden Gebühren ermäßigen sich um 50 von Hundert für Sondernutzungen, die ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.
Informationen
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) der Stadt Heidenau.
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb angemessener Frist vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung Heidenau zu stellen. Die Stadt kann Erläuterungen durch Zeichnungen oder textliche Beschreibungen verlangen.
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