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Steuerbescheinigung

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in kommunalen Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Nähere Informationen finden Sie im Amt24.

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger* und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.

Zuständig

Finanzverwaltungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-201
Fax: 03529 571-11-201
E-Mail

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

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Dienstag
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  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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