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Aufgrabung öffentlicher Straßen

Wenn Leitungen (z.B.: für Abwasser, Fernwärme, Gas, Strom, Trinkwasser oder Telekommunikation) neu verlegt oder repariert werden sollen und von den dafür erforderlichen Baumaßnahmen öffentliche Straßen, Wege oder Plätze berührt sind, ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde erforderlich. Dies dient der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Raum. Die Aufgrabungen im öffentlichen Bereich sind oft notwendig, um:

  • Reparaturarbeiten an bestehenden Leitungen durchzuführen, wenn diese beschädigt sind oder nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
  • Umbauten oder die Verlegung bestehender Leitungen zu ermöglichen, wenn beispielsweise eine Erweiterung oder Modernisierung erforderlich ist.
  • neue Anlagen zu errichten, wie zum Beispiel das Verlegen neuer Versorgungsleitungen.
  • neue Anschlüsse herzustellen, wenn es notwendig ist, neuen Verbrauchern an bestehende Netze anzubinden.

Gleiches gilt für auch das Herstellen von Grundstückszufahrten sowie bei allen weiteren Eingriffen in öffentlichen Flächen.

Für Aufgrabungen im öffentlichen Bereich ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Straßenbaubehörde bei Gemeindestraßen und öffentlichen Plätzen der Stadt Heidenau ist der Bauhof als Träger der Straßenbaulast.

Zuständig

Bauhof
Weststraße 30
01809 Heidenau

Telefon: 03529 5657-0
Fax: 03529 5657-50
E-Mail

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