Straße: Güterbahnhofstraße, zwischen Kreisverkehr August-Bebel-Straße und Einfahrt zum Betriebsgelände des Möbelwerkes
Datum: 02.06.2026 bis 05.06.2026
Aufgrund von Reparaturarbeiten an den Schachtdeckeln (Abwasserkanalisation) wird der genannte Bereich für den Straßenverkehr vollständig gesperrt. Die Güterbahnhofstraße ist von der S172 kommend bis zur Einfahrt des Möbelwerkes nur als Sackgasse befahrbar.
Die Umleitung in Richtung S172/Dresden erfolgt über die August-Bebel-Straße. Da an der Ampelkreuzung Erlichtmühle die Schleppkurven für den rechtsabbiegenden Bus-/Lkw-Verkehr nicht in jedem Fall ausreichend sind, muss für die Dauer der Umleitung an der Ampel die rechte Spur gesperrt bleiben, so dass aus der linken Spur in alle Fahrtrichtungen zur S172 auszufahren sein wird.
Da eine ausgewiesene Umleitung grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt nutzbar sein soll, muss wegen der eingeschränkten Durchfahrtshöhe an der Bahnunterführung Dohnaer Straße die Umleitung des Verkehrs aus Richtung Dresden großräumig über die S172 bis zur Möbel-Graf-Kreuzung in Pirna und dann über den Kahrenweg zurück zur Pirnaer Straße/Dresdner Straße geführt werden. Für Ortskundige besteht die Möglichkeit, an der Gabelsbergerstraße von der S172 links abzubiegen oder am dortigen Knotenpunkt zu wenden und anschließend in die August-Bebel-Straße rechts einfahren. Ein direktes Linksabbiegen an der Kreuzung Erlichtmühle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen.
Der Busverkehr der Linie H/S kann die beidseitigen Haltestellen „Rudolf-Breitscheid-Straße“ auf der Güterbahnhofstraße in dem vorgenannten Zeitraum leider nicht in gewohnter Weise bedienen. Der Busverkehr wird in Richtung Dresden vom Bahnhof Heidenau kommend über die August-Bebel-Straße und die Erlichtmühlenkreuzung zur S172 umgeleitet; aus Richtung Dresden kommend fährt die Linie H/S über die Rudolf-Breitscheid-Straße, die Fritz-Schreiter-Straße, die Pirnaer Landstraße und die Siegfried-Rädel-Straße zum Bahnhof Heidenau.
Der Fußgängerverkehr ist von den Verkehrseinschränkungen nicht betroffen und kann den Baustellenbereich jederzeit uneingeschränkt passieren.