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Verkehrseinschränkung August-Bebel-Straße und Güterbahnhofstraße

Straße: August-Bebel-Straße und Güterbahnhofstraße (jeweils Ausfahrt in Richtung S172)

Datum: 05.05.2026 (zwischen 7-9 Uhr und 15-17 Uhr)  

Aufgrund der Erneuerung der Ampel-Induktionsschleifen kommt es im genannten Bereich zu Verkehrsbehinderungen. 
Deshalb wird für jeweils 2 Stunden jeweils eine Richtungsfahrbahn bei der Ausfahrt aus der August-Bebel-Straße in Richtung S172 gesperrt. Für 2 Stunden ist es nicht möglich, von der August-Bebel-Straße auf die S172 in Richtung Pirna links abzubiegen.
Für weitere 2 Stunden wird die Fahrtrichtung von der August-Bebel-Straße geradeaus in Richtung Müglitztalstraße in Dohna sowie die Rechtsabbiegespur in Richtung Dresden gesperrt. Während der Dauer der Verkehrseinschränkungen wird bereits am Kreisverkehr am Platz der Freiheit darauf hingewiesen, dass die Ausfahrt in Richtung S172 über die Güterbahnhofstraße erfolgt. Auch der Linienverkehr des ÖPNV in Richtung Pirna wird über die Güterbahnhofstraße umgeleitet.
Die genaue Uhrzeit für die Spursperrungen wird von der bauausführenden Firma individuell festgelegt; das Landratsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat im Rahmen der erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung lediglich bestimmt, dass die Arbeiten außerhalb der verkehrsstarken Zeiten (7-9 Uhr & 15-17 Uhr) durchzuführen sind.

Am gleichen Tag wird – wenn auch nicht zeitgleich mit den Arbeiten auf der August-Bebel-Straße - ebenfalls eine Induktionsschleife auf der Güterbahnhofstraße an der Ampelanlage in Richtung S172 erneuert. Dazu wird die Linksabbiegespur auf der Güterbahnhofstraße bis etwa 15 m vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage für die Dauer von etwa 1,5 Stunden gesperrt, so dass bis zum unmittelbaren Kreuzungsbereich ausschließlich die rechte Fahrspur genutzt werden kann. Da die Linksabbieger und Geradeausfahrenden dann auch die rechte Fahrspur nutzen müssen und die sonst praktizierte gesonderte Signalisierung für die Rechtsabbieger wirkungslos wird, ist mit einem erheblichen Rückstau zu rechnen.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z.B. Regen) können die Arbeiten nicht wie geplant am 05.05.2026 durchgeführt werden; die Verkehrseinschränkungen würden sich dann auf einen anderen Tag verschieben.

22.04.2026