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Verkehrseinschränkungen anlässlich des Stadtfestes Heidenau

Am Wochenende vom 29. Mai 2026 bis zum 31. Mai 2026 wird in der Stadt Heidenau das diesjährige Stadtfest gefeiert. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung kommt es – wie in den vergangenen Jahren auch - zu verschiedenen Verkehrseinschränkungen, die für die direkt betroffenen Straßenanlieger aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer zu besonderen Belastungen führen können und besonderer Beachtung bedürfen.

Im Stadtfestgelände werden folgende Straßenabschnitte zu den nachfolgend genannten Zeiten für die Aufbauarbeiten und für die Durchführung der Veranstaltung gesperrt:

- Sperrung ab Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 8.00 Uhr
o Ringstraße zwischen Haeckelstraße und Am Obergraben (bis Dienstag, den 02. Juni 2026 um 12.00 Uhr)
o Parkplatz am Brunneneck (bis Dienstag, den 02. Juni 2026 um 15.00 Uhr)
o Parkplatz Platz an der Bahn (bis Montag, den 01. Juni 2026 um 12.00 Uhr); die Zufahrt zur Tiefgaragenanlage bleibt jedoch uneingeschränkt möglich

- Sperrung ab Donnerstag, den 28. Mai 2026 um 6.00 Uhr (bis Montag, den 01. Juni 2026 um 10.00 Uhr)
o Ernst-Thälmann-Straße zwischen Röntgenstraße und Haeckelstraße
o Schulstraße

- Sperrung ab Freitag, den 29. Mai 2026 um 6.00 Uhr (bis Montag, den 01. Juni 2026 um 10.00 Uhr)
o Bahnhofstraße zwischen Zufahrt Einkaufszentrum Stadtmitte und Zufahrt Platz an der Bahn
o Ernst-Thälmann-Straße zwischen Bahnhofstraße und Röntgenstraße
o Röntgenstraße zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Einsteinstraße (Hinweis: Ein Befahren der Einsteinstraße wird nur von der Bahnhofstraße aus möglich sein; die vorhandenen Einbahnstraßenregelung wird vorübergehend aufgehoben)
o Ringstraße zwischen Am Mühlgraben und Am Obergraben
o Am Mühlgraben (Hinweis: Ein Befahren der Straße Am Mühlgraben wird nur von der Ringstraße aus bis zu den Parkplätzen an der Gewürzmühle möglich sein; die vorhandene Einbahnstraßenregelung wird vorübergehend aufgehoben)

Im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines hinreichenden Zufahrtsschutzes zur Sicherung der Veranstaltung (Terrorsperren) muss der sonst übliche Sperrbereich zeitlich ausgeweitet werden. So wird beispielsweise die Durchfahrt der Bahnhofstraße in Höhe Marktplatz/Ernst-Thälmann-Straße und die erweiterte Sperrung der Ringstraße (auch zwischen Am Mühlgraben und Am Obergraben) bereits ab Freitagmorgen um 6.00 Uhr gesperrt sein. Für den notwendigen Rückbau der Sperrelemente wird es notwendig sein, die Straßensperrungen im Wesentlichen bis zum Montagmorgen, 10.00 Uhr aufrecht zu erhalten.

Die dargestellten Straßensperrungen gehen in den jeweiligen Abschnitten mit der Anordnung von absoluten Halteverboten einher. NEU: Auch auf der Röntgenstraße zwischen Am Mühlgraben und Am Obergraben wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot gelten müssen. Die Einhaltung der angeordneten Parkbeschränkungen ist im Zusammenhang mit einer reibungslosen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung von besonderem Interesse und festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.

In besonderen Ausnahmefällen werden für Anwohner Durchfahrtsgenehmigungen ausgehändigt, welche den Besitzer außerhalb der Veranstaltungszeiten berechtigen, in das Festgelände einzufahren. Dazu sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und der Name des Genehmigungsinhabers einzutragen und die Genehmigung hinter der Frontscheibe zu platzieren, damit der Besitzer des Fahrzeugs im Notfall jederzeit kontaktiert werden kann.
Die Veranstaltungszeiten für das Stadtfest Heidenau 2026 sind:
Freitag, 29. Mai 2026, 18.00 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2026, 01.00 Uhr
Samstag, 30. Mai 2026, 11.00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 01.00 Uhr
Sonntag, 31. Mai 2026, 11.00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 18.30 Uhr
Grundlegend darf kein Fahrzeug (bis auf Rettungskräfte und Polizei) ohne Genehmigung in das Festgelände einfahren. Dies wird ab Freitag, den 29. Mai 2026 um 8.00 Uhr an den Sperren von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes kontrolliert.
Die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie bei einem entsprechenden besonderen Bedarf ab Donnerstag, den 28. Mai 2026 im Organisationsbüro im Stadthaus am Markt.

Aus dem besonderen Anlass des 150jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Heidenau planen die Kameradinnen und Kameraden die Durchführung einer öffentlichen Schauübung, die im Zusammenhang mit den Stadtfestfeierlichkeiten am Sonntag, den 31. Mai 2026 in der Zeit von 11.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr am Rathaus, Dresdner Straße 47, stattfinden wird.

Im Zusammenhang mit den notwendigen Aufstellflächen und der Durchführung der Feuerwehrübung sind folgende Straßensperrungen am Sonntag, den 31. Mai 2026 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13. 00 Uhr notwendig:
o Dresdner Straße zwischen Kantstraße und Elbstraße
o Bahnhofstraße zwischen Ringstraße und Dresdner Straße
o Pillnitzer Straße zwischen Rathausstraße und Dresdner Straße

Während der vorgenannten Zeiten der Vollsperrung ist eine Ein- und Ausfahrt in/aus den betreffenden Straßen(abschnitten) ausschließlich für Rettungsfahrzeuge/Polizei möglich. Im Übrigen sind manche, nicht einzeln aufgelistete Straßen(abschnitte) so gelegen, dass mit der Vollsperrung eine Erreichbarkeit mit Fahrzeugen nicht mehr gewährleistet werden kann. Die betreffenden Straßenanlieger und deren Besucher werden gebeten, sich für die Dauer von maximal 3 Stunden auf diese besondere Situation einzustellen und im Bedarfsfall entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Sperrbereich ist über die S172, die August-Bebel-Straße und die Siegfried-Rädel-Straße weiträumig zu umfahren.

Die Parkflächen vor dem Rathaus (in Richtung Dresdner Straße) müssen für die Durchführung der Feuerwehrübung am 31. Mai 2026 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr mit einem absoluten Halteverbot gesperrt werden. Auch hier ist die Einhaltung der angeordneten Parkbeschränkungen im Zusammenhang mit einer reibungslosen Vorbereitung und Durchführung der Feuerwehrübung von besonderem Interesse und festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Für eventuelle Schäden an verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen, die durch den Feuerwehr(übungs)einsatz entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Die Straßenanlieger, deren Besucher sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die zu erwartenden Verkehrsbeschränkungen gebeten.

Torsten Walther
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes

08.05.2026