Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in Dresden-Lockwitz am 25.03.2026 wird ein abgegrenztes Gebiet der Heidenauer Ortsteile Gommern und Wölkau zum Sperrbezirk erklärt
Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:
Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim LÜVA Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden (Telefon: 03501 515-2401; E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.
Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.
Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!
Die ausführliche Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html