Veröffentlichung des Entwurfs zum Einzelhandelskonzept in der Fassung vom 29.01.2026
Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 die Neuaufstellung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Heidenau aus dem Jahr 2010 beschlossen (Vorlagen- Nr. 130/2023). Der Geltungsbereich des Einzelhandelskonzepts umfasst das gesamte Stadtgebiet von Heidenau.
Grund für die Neuaufstellung des Einzelhandelskonzepts ist unter anderem die innerstädtische Entwicklung zweier Industrie- und Gewerbebrachen, die mit einer Gesamtfläche von ca. 15 ha neuen Wohnraum für etwa 2.000 Menschen schaffen sollen. Die Entwicklung von Einzelhandel zur Versorgung der Einwohner mit Gütern des täglichen Bedarfs in den beiden Plangebieten ist erforderlich und erwünscht, jedoch hat die Entwicklung der neuen Baugebiete und damit auch des Einzelhandels vor Ort Auswirkungen, insbesondere auf den bereits bestehenden zentralen Versorgungsbereich aber auch darüber hinaus.
Überdies hat die rasante Entwicklung hin zum Onlinehandel vermehrt Auswirkungen auf den stationären Handel in Heidenau, insbesondere auch auf den zentralen Versorgungsbereich. Zukünftig werden angepasste Strategien zur Erhaltung und Weiterentwicklung sowie der Ausbildung einer gewissen Resilienz des stationären Handels erforderlich.
Um diese Entwicklungen aktiv zu steuern, sind neue Ansätze und Festlegungen im Rahmen eines Einzelhandelskonzepts der Stadt Heidenau erforderlich.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat daher mit Beschluss vom 26.02.2026 (Vorlagen- Nr. 009/2026/1) den Entwurf des neu gefassten Einzelhandelskonzepts beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt.
Während der Veröffentlichungsfrist vom
25.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
können die Unterlagen des Entwurfs zum Einzelhandelskonzept eingesehen werden.
Die Planunterlagen werden wie folgt zugänglich gemacht:
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
C. Oertel
Bürgermeisterin