Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan M 16/1 “Freizeitareal Elbwiesen“ aufzustellen (Vorlagen-Nr. 036/2025). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.12.2025 im Heidenauer Journal Nr. 25/2025 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung am 18.12.2025 des Stadtrats der Stadt Heidenau wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie die Dokumentation der Arterfassung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr.: 138/2025).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ umfasst die Flurstück Nr. 154/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 154/3, Flurstück Nr. 158/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 128/2 (Teilfläche) und Flurstück Nr. 158/4 (Teilfläche) der Gemarkung Mügeln mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung zeichnerisch festgesetzt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
Planerisches Ziel ist die Qualifizierung und Entwicklung eines Freizeitbereiches mit sportlichem und touristischem Schwerpunkt. Ein weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung einer Naherholungsfläche am Elbufer und am Elberadweg für die Erholung der Allgemeinheit insbesondere für Sportler, Wanderer, Bootswanderer und Radfahrer.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten in Kenntnis setzen und einbinden. Unter Beachtung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) liegen die folgenden Unterlagen:
zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau/ Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), 1. OG, Raum 108, 01809 Heidenau im Zeitraum
vom 19.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026
während der geltenden Öffnungszeiten
Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de, öffentlich aus. Parallel dazu kann der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ als auch im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.