Aufgrund technischer Einschränkungen ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider nicht möglich, die im Jahr 2025 eingetretenen Änderungen, wie z. B. Eigentumsübertragungen oder Nachfeststellungen, zu bearbeiten und die notwendigen Grundsteuermessbescheide zu erlassen.
Den Gemeinden liegen damit zum Jahresbeginn 2026 in der Regel keine aktualisierten Grundsteuermessbescheide vor, sodass die Steuerpflicht bis zum Erhalt eines Änderungs- oder Aufhebungsbescheids bestehen bleibt (§§ 9, 10, 27 Grundsteuergesetz).
Sobald die entsprechenden Bescheide seitens der Finanzämter vorliegen, werden durch die Stadt Heidenau die entsprechend aktualisierten Grundsteuerbescheide erlassen. Sollten sich aus den neuen Grundsteuerbescheiden Überzahlungen ergeben, werden diese selbstverständlich erstattet.
Neugebauer
Leiter Finanzverwaltungsamt