Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27.06.2025, der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 in der Zeit
von Dienstag, den 25.11.2025
bis Mittwoch, den 03.12.2025
hier (PDF, 6.9 MB)
zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Der Haushaltsplanentwurf 2026 kann gleichzeitig in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 – Raum 215) eingesehen werden.
Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 25.11.2025 bis 12.12.2025 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 erheben.
Einwendungen sind schriftlich an die Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 – 01809 Heidenau oder per eMail an: finanzverwaltung@heidenau.de ) zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Bei der Erhebung von Einwendungen ist zwingend die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift erforderlich.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Heidenau, den 11.11.2025
gez.
i. A. Neugebauer
Amtsleiter Finanzverwaltungsamt