Ab dem 05.10.2025 ist im europäischen Zahlungsverkehr die Empfängerüberprüfung wirksam. Dabei wird vor der Ausführung von Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und von Sammel- u. Daueraufträgen sowie von Terminüberweisungen geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen des Zahlungsempfängers bei der Empfängerbank übereinstimmen.
Vor der Ausführung der Überweisung erhält der Absender eine Rückmeldung der ausführenden Bank, über das Prüfungsergebnis. Dabei sind folgende Rückmeldungen möglich:
Mit dem vorliegenden Prüfungsergebnis obliegt es dem Absender der Zahlung zu entscheiden, die Zahlung zu veranlassen oder die Zahlung zurückzuhalten und die Empfängerdaten zu überprüfen. Eine Überweisung kann auch dann freigegeben und ausgeführt werden, wenn eine Abweichung vom Empfängernamen besteht. Bei bestimmten Aufträgen, wie bspw. bei Überweisungen auf Sparkonten, findet keine Empfängerüberprüfung statt. Die Überprüfung des Empfängernamens ist ein Baustein, den Zahlungsabsender vor fehlerhaften Zahlungsaufträgen und Betrugsfällen zu schützen.
Zur Vermeidung von Fehlermeldungen bei Zahlungen an die Stadt Heidenau verwenden Sie als Empfängername ausschließlich die Bezeichnung: Stadt Heidenau.
gez. Neugebauer
Leiter Finanzverwaltungsamt