Eine statistische Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik der vergangenen Jahre hat erkennen lassen, dass es aktuell zwei Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet von Heidenau gibt. Zum einen handelt es sich um die beiden Kreisverkehrsanlagen am Platz der Freiheit („Doppelkreisel“) und zum anderen um den mit einer Lichtzeichenanlage signalisierten Kreuzungsbereich der Pirnaer Straße mit der Dohnaer Straße.
Im Ergebnis der Beratungen der zuständigen Unfallkommission unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbaubehörde und der Polizei wurde für die Unfallhäufungsstelle am Platz der Freiheit durch Beschluss vom 02. Juni 2025 entschieden, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Einfahrtgeschwindigkeiten in die Kreisverkehrsanlagen insgesamt zu reduzieren. Deshalb werden die Zufahrten zu den Kreisverkehren über die Bahnhofstraße, die Siegfried-Rädel-Straße, die Güterbahnhofstraße und die August-Bebel-Straße künftig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert; an der von-Stephan-Straße wird die für das Wohngebiet Heidenau-Mügeln geltende Tempo-30-Zone unmittelbar bis zur Kreisverkehrsanlage erweitert. Für die Bahnhofstraße wird diese Maßnahme zum Anlass genommen, um auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bahnhofstraße im Bereich des Marktplatzes auf 30 km/h zu ändern und damit den Verkehrsfluss zu harmonisieren; die Tempo-20-Zone beginnt dann künftig erst unmittelbar an der Einfahrt zur Ernst-Thälmann-Straße.
Im Kreuzungsbereich der Pirnaer Straße und der Dohnaer Straße war bei der Auswertung der in den zurückliegenden drei Jahre polizeilich erfassten Ereignisse eine gehäufte Beteiligung des Radverkehrs am Unfallgeschehen festzustellen. Die Unfallkommission hat deshalb am 02. Juni 2025 entschieden, dass die vorhandene Radfahrerfurt für den separat geführten Radverkehr in Richtung Pirna künftig mit einer entsprechenden Rotmarkierung deutlicher gekennzeichnet wird. Im Übrigen wird die vorhandene Markierung des gesamten Kreuzungsbereiches erneuert und damit deutlicher kenntlich gemacht.
Beide Maßnahmen sind durch die Stadt Heidenau als zuständigen Straßenbaulastträger umzusetzen und sollen kurz- bis mittelfristig durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes bzw. ein beauftragtes Unternehmen für die Markierungsarbeiten realisiert werden.
Torsten Walther
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes