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Lagerfeuer

Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag

Gebühren

Erteilung einer Erlaubnis: 10,- EUR

Zusätzliche Informationen

Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.

Der Erlaubnisantrag ist rechtzeitig vor dem Abbrennen eines offenen Feuers schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Heidenau einzureichen und soll folgende Mindestangaben enthalten:

  1. Anschrift des Erlaubnisnehmers
  2. Zeit und Ort, an dem das Abbrennen eines offenen Feuers vorgesehen ist
  3. Anlass bzw. Grund für das Abbrennen eines offenen Feuers

Keiner Erlaubnis bedürfen:

Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten bzw. Koch- und Grillfeuer mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Holzkohle oder Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten.

Zu beachten: Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung oder Gefährdung Dritter insbesondere durch Flammenüberschlag, Rauch oder Gerüche entsteht.

Zuständig

Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-252
Fax: 03529 571-198
E-Mail

Dokumente

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

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  08:30 bis 12:00 Uhr
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  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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